Mittwoch, 22. April 2020

Maskenpflicht

Es gibt kein Entkommen. ;-))


BA: Physische Anwesenheit in Hartz IV Maßnahmen verboten


Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen Auch Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter Maßnahmen ergreifen, um ihre Kunden und Mitarbeiter zu schützen.
Physische Teilnahme an Maßnahmen ausgesetzt
Wie die Bundesagentur für Arbeit auf Ihrer, eigens für Fragen in der Corona-Krise, eingerichteten Webseite schreibt, wurden Leitlinien vereinbart, die auch Zusammenkünfte in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen regeln.
Demnach sind alle Zusammenkünfte zu Hartz IV als auch Arbeitslosengeld I Maßnahmen untersagt.
Hierzu schreibt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite:
“Gleichzeitig hat die BA aus Gründen der Gesundheitsprävention und Fürsorge die Maßnahmeträger gebeten, Sie darüber zu informieren, dass eine physische Anwesenheit in Maßnahmen verboten ist.”
Maßnahmen für Zeit der Corona-Krise unterbrochen
Die bestehenden Maßnahmen für Hartz IV Beziehende und Arbeitslosengeld Empfänger sind für die Zeit der Corona-Krise allerdings nicht beendet, sondern nur unterbrochen. Sobald die Unterbrechung beendet ist, muss die Teilnahme an den Maßnahmen aufgenommen werden.
Ob die weggefallenen Zeiten aufgrund der Unterbrechung wieder nachgeholt werden müssen, wird nach dem Wegfall der Unterbrechung erneut geprüft und den Maßnahmenteilnehmern mitgeteilt.


Nicht zu fassen. Die nervigen Maßnahmen in denen die Beteiligten ihre Zeit mit sinnlosen Bewerbungen oder gutgemeinten Ratschlägen verschwenden, können derzeit nicht stattfinden. Was tun die in diesen Einrichtungen Beschäftigten? Sind in Kurzarbeit? Es ist echt ne Realsatire. Da hats erst Corona für gebraucht.